Allgemeine Geschäftsbedingungen/Warenannahme

 

Zur Zeit leider keine Warenannahme möglich.

 

(Stand 20.10.24)


 

Zum kommissionsweisen Verkauf werden Damenoberbekleidung (auch in Übergrößen), Schuhe (nur ungetragen - Fehlkäufe (Ausnahme: DocMartens u Converse)), Taschen, Accessoires (wie Schals, Mützen, Handschuhe, Tücher,...) - bevorzugt Markenware - übernommen. Die Ware soll der Saison entsprechen, dh. keine Sommerkleidung im Winter und umgekehrt!

Ware wird nur von Privatpersonen angenommen und nur an Privatpersonen verkauft.
Ware wird nur in Kommission genommen, NICHT angekauft!

 

Die Warenannahme erfolgt ausschließlich persönlich in den Geschäftsräumlichkeiten und nur nach Terminabsprache.

Termine können nur telefonisch oder persönlich vergeben werden.

 

Die Kleidung muss gewaschen/gereinigt, (gebügelt), einwandfrei und in einem verkaufsfähigen Zustand sein. Kleidung mit Flecken, verwaschenen Farben, Löchern, Verschleißspuren, defekten Reißverschlüssen, fehlenden Knöpfen und Schnallen, etc. werden nicht angenommen.

Die angebotenen Teile werden gründlich durchgesehen und nach Wiederverkaufbarkeit ausgewählt.

NICHT ANGENOMMEN werden echte Pelze, Kleidung mit Pelzbesatz oder Pelzkragen, -futter, etc., Abend-, Braut- und Ballkleider, Businesskleidung wie Anzüge und Kostüme, Billigmarken wie H&M, Primark, KiK, usw....,hochpreisige Designermarken wie Gucci, Prada,..., Kleidung aus 100% Polyester, Herrenkleidung, Kinderbekleidung, Sportbekleidung, Bademode, Socken, Strümpfe, Nacht- und Unterwäsche.

Maximal 15 Teile pro Warenannahme.

 

Kommissionsware:

Entgegengenommene Ware wird in einem Kundenstammblatt eingetragen.

Dieses enthält u.a. das Datum der Warenannahme, den Namen, die Telefonnummer und die e-mail-Adresse der KommissionskundIn, die Bezeichnung aller Artikel und den vereinbarten Auszahlungspreis, sowie die Erlaubnis zur Datenverarbeitung gem. DSGVO.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten gespeichert werden. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den bundesgesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Die zur Verfügung gestellten Daten werden streng vertraulich behandelt. Ohne ausdrückliche Einwilligung werden keine persönlichen Daten weitergegeben, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung.

Die KommissionskundIn erk­lärt verbindlich, dass die zur Ver­mit­tlung übergebene Ware ihr Eigen­tum ist.  Zweitkleid7 erwirbt an den  zum Verkauf übergebe­nen Gegen­stän­den kein­er­lei Eigentumsrechte, son­dern übern­immt lediglich die  Wer­bung und den Verkauf der übergebe­nen Ware für einen Zeitraum von 4 Monaten.

Als Kom­mis­sion­szeit für saisonabhängige Ware werden 4 Monate vereinbart.

Ware die nach Ablauf von 3 Monaten nicht verkauft wurde, kann von Zweitkleid7 ohne Rücksprache bis zu -50% reduziert werden, was auch den vereinbarten Einkaufpreis um den reduzierten Prozentsatz verringert.

Nach Ablauf der vereinbarten Kommissionszeit  verpflichtet sich die KommissionskundIn die nicht verkaufte Ware unaufgefordert wieder abzuholen. Zweitkleid7 gibt 1 Monat Frist für die Abholung. Nach Ablauf dieses Monats - sofern nichts anderes vereinbart - geht die Ware in das Eigentum von Zweitkleid7 über und wird einem guten Zweck zugeführt.

Fordert die KommissionskundIn ihre eingebrachte Ware während der Kommissionszeit zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des vereinbarten Einkaufspreises für den entstandenen Aufwand verrechnet.

Die Verkaufspreise richten sich nach den Originalpreisen (Originalpreis minus 50% bis minus 70%) und werden von Zweitkleid7 kalkuliert und festgelegt.  Preisvorstellungen der AnbieterInnen werden grundsätzlich berücksichtigt, soweit sie realistisch sind.
Der maximale Auszahlungspreis für ein Kleidungsstück liegt - unabhängig v. Originalpreis - bei €65,-.
Als Auszahlungsbetrag erhält die KommissionskundIn 33,3% des Brutto-Verkaufspreises von Zweitkleid7.
(Beispiel: Originalpreis = €199,-  Verkaufspreis bei Zweitkleid7 = max. €99,- Auszahlung an die Kommissionskundin = max. €33,-)

Die KommissionskundIn erhält den Verkaufserlös nach dem tatsächlichen Verkauf der Ware. Frühestens an dem, auf den Verkauf folgenden Öffnungstag. Die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt ausschließlich durch Vorlage des Kundenstammblattes, das bei der Warenannahme ausgestellt wurde.

Fäl­lige Geld­be­träge aus dem Verkauf­ser­lös sind inner­halb eines Jahres ab Verkaufsdatum zu beheben. Danach verfällt jeglicher Anspruch auf Auszahlung.

Zweitkleid7 haftet nicht für höhere Gewalt, Beschädi­gun­gen oder Dieb­stahl der Ware während der Kom­mis­sion­szeit.

Eine beson­dere Ver­wahrungsart der Kom­mis­sion­sware ist aus­drück­lich nicht verein­bart. Die örtlichen Gegeben­heiten hat die KommissionskundIn selbst bei Übergabe der Ware augen­schein­lich zur Ken­nt­nis genommen.

Im Falle von Markenware werden ausschließlich Originale übernommen. Die KommissionskundIn versichert, dass es sich nicht um Plagiate handelt und keine Verletzung des Marken- und/oder Patentrechts vorliegt. Zweitkleid7 behält sich vor, im Schadensfall an die KommissionskundIn  Regressansprüche zu stellen.

Mit der Abgabe der Ware akzeptiert die KommissionskundIn die AGB. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Allgemeines:

Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Zweitkleid7 bietet jedoch die Möglichkeit gegen Kautionshinterlegung die Ware zum Probieren für max. 3 Werktage mit nach Hause zu nehmen. Nach Ablauf der drei Werktage gilt die Ware als verkauft.

Von dieser Regelung ausgenommen ist reduzierte Ware.

Zweitkleid7 behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen.

Bestehende AGB werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig.

Sollte eine der o.g. Bestimmungen geltendem Recht widersprechen, berührt dies nicht die Gültigkeit aller Bestimmungen.

 

Wien, Februar 2023